Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung von Hard- und Software

1. Geltungsbereich

Der Verkauf und die Lieferung von Hard- und Software der CryptoSoft GmbH (nachfolgend "Verkäufer" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch den Verkäufer bestätigt werden.

2. Angebot oder Vertragsschluss

Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.

Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers wirksam. Angestellte des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise

Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind - soweit nicht anderweitig angezeigt - Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

Frachtkosten, Verpackungskosten, öffentliche Abgaben und Zölle sind zusätzlich vom Käufer zu tragen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefert der Verkäufer per Vorkasse an den Käufer. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.

4. Lieferzeiten

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

5. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Auf schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

6. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach Wahl des Verkäufers Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.

Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind auf eigene Kosten vom Käufer an den Verkäufer zu versenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Der Verkäufer steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, für die der Verkäufer nach der vorstehenden Bestimmung haftet, wird die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den Kaufpreis begrenzt.

Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. Bei Nichtbefolgung von Benutzungsanweisungen oder Veränderungen an den Produkten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist der Verkäufer nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers sind Ansprüche, die sich gegen den Verkäufer richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über Diskontsatz zu berechnen. Es wird vereinbart, dass der Verkäufer für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von 5,00 Euro erheben kann. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Im übrigen ist der Verkäufer in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitbar sind.

9. Schutz- und Urheberrechte

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein vom Verkäufer geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch den Verkäufer auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein vom Verkäufer geliefertes Produkt entstanden ist. Der Verkäufer ist grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, ist der Verkäufer nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

Hat der Käufer das vom Verkäufer gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat der Verkäufer aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

Die Programme des Verkäufers und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den eigenen Gebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch den Verkäufer für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Käufer auch auf Kopien anzubringen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Schwielowsee.

Soweit der Käufer zu dem in $ 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinem Vertragspartner.

11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Schwielowsee, 01. Februar 2023

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